Schätzgewinnspiel im outdoorer Outlet ─ einkaufen und mitmachen!

Anlässlich des Vortrages „Im Licht der Berge“ von Alexander Huber veranstalten wir im Outdoorer Outlet ein tolles Schätzgewinnspiel. Die 4 glücklichen Gewinner können sich über je eine Eintrittskarte freuen.

Ein Event der besonderen Art gastiert am Freitag, 15.04.2016 in Ried im Innkreis: Im Multivisionsvortrag Im Licht der Berge gewährt der berühmte Extremkletterer Alexander Huber (der jüngere, der beiden „Huberbuam“) beeindruckende Einblicke in die vertikale Welt des modernen Alpinismus sowie in seine Freeclimbing-Abenteuer in der Arktis und in Patagonien.

Hier die Eckdaten der Live-Reportage „Im Licht der Berge“:

  •  Vortragender: Alexander Huber
  • Datum: Freitag, 15.04.2016
  • Beginn: 19:30 Uhr
  • Gesamtdauer: 120 Minuten, 2 x 45 Minuten Vortrag, 30 Minuten Pause
  • Ort: Sparkassen Stadtsaal, 4910 Ried im Innkreis
  • Veranstalter: Andreas Hübl (nandita – Reisen, Fotografie & Live-Reportagen)
  • Ticketpreise: € 24,00 (Vorverkauf) bzw. € 26,00 (Abendkassa) Normalpreis; € 22,00 (Vorverkauf) bzw. € 24,00 (Abendkassa) für Schüler, Studenten und Alpenvereinsmitglieder (nur mit Ausweis!); jeweils freie Platzwahl

 Outdoorer Gewinnspiel:

Als Kooperationspartner des Vortrages veranstalten wir im Outdoorer Outlet ein spannendes Schätzgewinnspiel, bei dem insgesamt 4 Eintrittskarten verlost werden.

Die Schätzfrage:  Wie schwer ist der kleine Berg aus Steinen insgesamt? → Tippabgabe in Kilogramm mit 2 Nachkommastellen!

Alle Kunden, die bis 14.04.2016 17:00 Uhr bei uns im Outlet einen Einkauf tätigen, können pro € 10,00 Einkaufswert einen Tipp (insgesamt max. 20 Tippabgaben pro Person und Rechnung möglich) abgeben und beim Gewinnspiel mitmachen. Jene 4 Teilnehmer, deren Zahlenwerte der richtigen Lösung am nächsten kommen, erhalten je ein „Im Licht der Berge“-Ticket. Bei mehreren gleichwertigen Antworten entscheidet das Los.

Wir wünschen Ihnen viel Glück und freuen uns auf Ihren Besuch im Outdoorer Outlet in Ried im Innkreis!

Beste Grüße, Ihr Outdoorer Team


TEILNAHMEBEDINGUNGEN zum OUTDOORER SCHÄTZGEWINNSPIEL

 1. Veranstalter

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Outdoorer, Firma Mag. Gerald Salletmeier, Am Burgfried 8, 4910 Ried im Innkreis, Österreich, im Folgenden kurz „Outdoorer“ genannt.

2. Bedingungen zur Gewinnspielteilnahme

Teilnahme und Tippabgabe nur vor Ort im Outdoorer Outlet, Am Burgfried 8, 4910 Ried im Innkreis, Österreich, möglich. Pro € 10,00 Einkaufswert ist je 1 Tippabgabe möglich, wobei insgesamt pro Person und Einkauf max. 20 Tippabgaben möglich sind. Am Gewinnspiel nehmen alle vollständig ausgefüllten Teilnahmescheine mit berechtigt abgegebenen Tipps, die bis spätestens 14.04.2016 um 17:00 Uhr im Outdoorer Outlet in die Losbox geworfen wurden, teil. Jene 4 Teilnehmer, deren Zahlenwerte der richtigen Lösung am nächsten kommen, erhalten je eine Eintrittskarte zu dem Multivisionsvortrag „Im Licht der Berge“ (Veranstaltungsdatum und Uhrzeit: 15.04.2016 um 19:30 Uhr im Sparkassen Stadtsaal in 4910 Ried im Innkreis, Österreich). Bei mehreren gleichwertigen Antworten entscheidet das Los. Mitarbeiter von Outdoorer inklusive deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Gewinnerermittlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Gewinner werden telefonisch verständigt und erklären sich mit der Veröffentlichung von Name und Ort in Bild und Text einverstanden.

3. Datenschutz

Bei Speicherung und Verwendung der Teilnehmerdaten werden von Outdoorer die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an unbeteiligte Dritte.

 4. Rechtsweg/Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse, Änderung oder ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinner haben allfällige, mit den Preisen anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren selbst zu tragen bzw. abzuführen. Outdoorer haftet für keine Rechts- und/oder Sachmängel der Gewinne. Die Haftung von Outdoorer, seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ─ soweit gesetzlich zulässig ─ auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Outdoorer behält sich ausdrücklich vor, bei Verdacht der Beeinträchtigung der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemäße oder unfaire Mittel, Teilnehmer auszuschließen, bzw. die bereits zuerkannten Preise abzuerkennen oder zurückzufordern und Ersatzgewinner zu ermitteln. Kann der Kontakt zu einem Gewinner nicht hergestellt werden oder wird der Preis vom Gewinner nicht angenommen, ist Outdoorer berechtigt, einen Ersatzgewinner zu ermitteln.

5. Geschlechtsneutrale Formulierung ─ Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Die verwendeten Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem österreichischen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ─ soweit gesetzlich nicht anders geregelt ─ 4910 Ried im Innkreis, Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.